Zurechnung der Äußerungen eines Bürgermeisters
VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.05.2008 - Az.: 3 K 1304/08
Leitsätze:
Erklärt ein Bürgermeister unter ausdrücklichem Hinweis auf seine Mitgliedschaft in einer Partei, jemand habe in dieser Partei "nichts verloren", ist diese Äußerung nicht der Gemeinde zurechenbar. Dies gilt auch dann, wenn die Bemerkung des Bürgermeisters im Rathaus der Gemeinde fällt. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE080001385&psml=bsbawueprod.psml&max=true