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Keine Fahrtkostenerstattung für Repräsentationstermine eines Kreistagsmitglieds

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.07.2008 - Az.: 7 E 4374/07

Leitsätze:

1. Einem Kreistagsabgeordneten steht ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten nur zu, soweit diese im Zusammenhang mit der unmittelbaren Erfüllung seiner Aufgaben als Mandatsträger angefallen sind. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Besuch von Messeeröffnungen, Firmenjubiläen oder eines Fraktionsfestes dient nicht der unmittelbaren Erfüllung von Aufgaben eines Kreistagsabgeordneten. (amtlicher Leitsatz)

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