Einkreisung einer bisher kreisfreien Stadt
SächsVerfGH, Beschluss vom 22.04.2008 - Az.: Vf. 19-VIII-08; Vf. 20-VI
Leitsätze:
1. Die Einkreisung einer bisher kreisfreien Stadt stellt einen Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie dar, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Bei der Entscheidung über eine Einkreisung steht dem Gesetzgeber ein Entscheidungsspielraum zu, den die Verfassungsgerichtsbarkeit zu respektieren hat. Die gerichtliche Überprüfung der Einkreisung beschränkt sich daher auf eine Kontrolle, ob der Gesetzgeber legitime Reformziele verfolgt hat, ob er von offensichtlich widerlegbaren Annahmen oder verfassunswidrigen Prinzipien ausgegangen ist und ob das Ergebnis zu den Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten beeinflusst ist. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2008_019_VIII/2008_019_VIII.pdf