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Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der üblichen Miete

VGH Mannheim, Urteil vom 24.06.2013 - Az.: 2 S 2116/12

Leitsätze:

1. Es gibt keinen Grundsatz, nach dem die Belastung durch die Zweitwohnungsteuer 20 % oder sonst einen bestimmten Teil des Mietaufwands nicht übersteigen dürfte. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Wenn eine Gemeinde die Einheitswertfeststellung des Finanzamts, die auf der Jahresrohmiete des Jahres 1964 basiert, heranzieht und diese anhand der seither erfolgten Mietpreissteigerungen indexiert, um die Höhe der üblichen Miete für eine eigengenutzte Zweitwohnung zu schätzen, steht dies nicht in Einklang mit einer Satzungsbestimmung, die regelt, dass diese Schätzung in Anlehnung an die Jahresrohmiete vergleichbarer Räume zu erfolgen hat (anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.1987 - 2 S 543/85 -). (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130001907&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all