Nicht jedes Mitteilungsblatt einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft ist ein Amtsblatt
VGH Bayern, Urteil vom 13.06.2013 - Az.: 20 N 12.844
Leitsätze:
1. Gibt eine Verwaltungsgemeinschaft ein Druckwerk mit dem Titel "Mitteilungsblatt und amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft ..." heraus, in dem der nichtamtliche Teil den amtlichen deutlich überwiegt und das auch von der Aufmachung eher an ein allgemein informierendes Werk als auf ein amtliches Veröffentlichungsorgan hinweist, so handelt es sich dabei nicht um ein Amtsblatt im Sinne von § 26 Abs. 2 S. 2 GO Bayern. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Ein solches Blatt kann auch beim Bürger nicht in der Weise den Eindruck erwecken, es handle sich um ein Amtsblatt, dass dies die Wirksamkeit von Bekanntmachungen in Frage stellen könnte, die - den ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechend - in anderer Weise erfolgt sind. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130010908&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true