Keine Verlängerung einer Stellungnahmefrist ohne Verlängerung der Auslegung bei Bebauungsplanentwurf
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.03.2013 - Az.: 3 K 39/11
Leitsätze:
Eine isolierte Verlängerung der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen unabhängig von der Dauer der Auslegung ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB rechtlich nicht möglich. (amtlicher Leitsatz)