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Keine Verlängerung einer Stellungnahmefrist ohne Verlängerung der Auslegung bei Bebauungsplanentwurf

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.03.2013 - Az.: 3 K 39/11

Leitsätze:

Eine isolierte Verlängerung der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen unabhängig von der Dauer der Auslegung ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB rechtlich nicht möglich. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE130001683&st=ent