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Klage eines Anliegers und Baulastträgers gegen Einziehung eines Feldwegs

VG München, Urteil vom 02.10.2012 - Az.: M2 K 12.967

Leitsätze:

1. Auch bei einem Feld- oder Waldweg kann der Träger der Straßenbaulast als solcher ein rechtlich geschütztes Interesse am Erhalt des Weges haben und daher klagebefugt gegen dessen Einziehung sein. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Einziehung eines Weges kann einen Grundstückseigentümer in seinem Recht auf Anliegergebrauch verletzen, wenn ihm der Zugang zu seinem Grundstück dadurch wesentlich erschwert wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130009635&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true