Gerichtsgebührenfreiheit eines Abfallzweckverbands in Niedersachsen
OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2013 - Az.: 2 W 107/13
Leitsätze:
Ein Zweckverband Abfallwirtschaft, dessen Mitglieder eine Stadt und ein Landkreis sind, ist in Niedersachsen von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, soweit er innerhalb seiner satzungsgemäßen Aufgaben tätig wird. (amtlicher Leitsatz)