Akteneinsichtsrecht für Ratsmitglieder ohne Voraussetzung eines konkreten Kontrollzwecks
VG Braunschweig, Urteil vom 25.04.2013 - Az.: 1 A 28/13
Leitsätze:
Das kommunale Akteneinsichtsrecht (der Ratsmitglieder auf Antrag einer Fraktion, Anm. d. Hrsg.) ist nicht von einem "Kontrollzweck" abhängig. Es darf ohne Begründung, insbesondere auch präventiv und zu ("reinen") Informationszwecken ausgeübt werden. (amtlicher Leitsatz)
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Fortgang des Verfahrens: Aufgehoben durch Urteil des OVG Lüneburg vom 18.03.2014, DRiK Nr. 1854, Nichtzulassungsbeschwerde dagegen zurückgewiesen durch Beschluss des BVerwG vom 01.10.2014 - 10 B 52.14
Fundstelle im WWW
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130001430&st=null&showdoccase=1