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Wartung und Entsorgung aus einer Hand bei Abfallcontainern als Kriterium bei Entscheidung über Sondernutzungserlaubnis

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.03.2013 - Az.: 14 K 889/12

Leitsätze:

Ein "Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer Hand" ist ein straßenrechtlich tragfähiges Kriterium bei der Ermessensentscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidercontainern. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2013/14_K_889_12_Urteil_20130312.html