Keine Vergnügungsteuer auf Computer in Internetcafé
VG Stuttgart, Urteil vom 06.02.2013 - Az.: 8 K 1993/12
Leitsätze:
Die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Personal-Computer in einem Internet-Café ist unzulässig, wenn der Steuertatbestand der Satzung ausschließlich an die bloße (technische) Möglichkeit zum Spielen anknüpft. (amtlicher Leitsatz)