Verbot an Feuerwehrmitglied, Kontakt zu bestimmten Kameraden aufzunehmen
VG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2012 - Az.: 26 K 6860/11
Leitsätze:
1. Die Anordnung an ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, zu bestimmten Kameraden keinen Kontakt aufzunehmen, stellt keinen Verwaltungsakt, sondern eine innerdienstliche Weisung dar. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Soweit ein solches Kontaktverbot sich lediglich auf Kontakte im Dienst und solche, die dienstliche Belange zum Gegenstand haben, bezieht, ist die persönliche Rechtssphäre des Feuerwehrmitglieds nicht betroffen, und die Anordnung unterliegt als rein innerdienstliche nicht der gerichtlichen Überprüfung. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/26_K_6860_11urteil20121116.html