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Keine Jagdsteuerpflicht von Gemeinden

BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - Az.: 9 C 2.12

Leitsätze:

Gemeinden können keinen Aufwand für Konsum im Sinne des Art. 105 GG Abs. 2a GG betreiben; sie können daher nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden. (amtlicher Leitsatz)

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