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Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde

VGH Bayern, Beschluss vom 13.12.2012 - Az.: 4 B 12.567

Leitsätze:

Eine Hundesteuersatzung darf Bullmastiffs allgemein als Kampfhunde einstufen und einen erhöhten Hundesteuersatz vorsehen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130000461&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true