Es begegnet Bedenken im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung, den Betreibern von Spielautomaten die freie Wahl zwischen zwei Maßstäben der Steuerbemessung zu erlauben.
(Leitsatz des Herausgebers)Ist es in einer Gemeinde nach den Kriterien des BVerwG (Urt. v. 13.4.2005,
10 C 5.04) unzulässig, eine Steuer auf Spielapparate nach dem Stückzahlmaßstab zu erheben, so ist auch eine Regelung unzulässig, die neben dem Stückzahlmaßstab auf Antrag auch eine umsatzbezogene Besteuerung (hier: nach dem Spieleinsatz) vorsieht.
(Leitsatz des Herausgebers)