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12 % Zweitwohnungsteuer sind zulässig

VG Stade, Urteil vom 03.09.2012 - Az.: 3 A 1525/12

Leitsätze:

Ein Steuersatz von 12% bezogen auf eine indexierte Jahresrohmiete führt nicht zu einer Erdrosselungswirkung der Zweitwohnungsteuer. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120003733&st=null&showdoccase=1