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Änderung der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung

OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2008 - Az.: 9 ME 172/07.OVG

Leitsätze:

1. Wird durch die Änderung der in der Beitragssatzung bestimmten Merkmalsregelung iSd § 132 Nr. 4 BauGB für die Zukunft die endgültige Herstellung einer bereits früher gebauten Erschließungsanlage gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB bewirkt, handelt es sich um eine unechte Rückwirkung. (amtlicher Leitsatz)

2.Eine solche unechte Rückwirkung ist im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich zulässig. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070001729%20ME