Begründung einer Wahlanfechtung wegen Zählfehlern
VG Regensburg, Urteil vom 01.10.2008 - Az.: RN 3 K 08.971
Leitsätze:
1. Eine Wahlanfechtung wegen Zählfehlern erfordert deren substantiierte Geltendmachung innerhalb der Anfechtungsfrist. (amtlicher Leitsatz)
2. Vermutungen oder bloße Andeutungen der Möglichkeit von Zählfehlern reichen nicht für die Begründetheit aus. (amtlicher Leitsatz)
3. Alleine aus einem hohen Anteil nicht vergebener Stimmen kann nicht auf Zählfehler geschlossen werden. (amtlicher Leitsatz)
4. Alleine ein knappes Wahlergebnis rechtfertigt die Forderung nach einer Nachzählung nicht. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.vgh.bayern.de/VGRegensburg/documents/08a00971u.pdf