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Verkehrssicherungspflicht bei Wander- und Radweg

OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - Az.: 8 U 61/12

Leitsätze:

Die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für einen von ihr ausgewiesenen und beworbenen "Rundweg für Wanderer und Radfahrer" durch Feld und Flur ist in Bezug auf eingetretenen Astbruch eines an den Weg angrenzenden Baumes im Vergleich zur Kontrollpflicht von Straßenbäumen eingeschränkt und kann im Einzelfall durch einmal jährliche Kontrolle zur Winterzeit hinreichend erfüllt werden. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE222342012&st=null&showdoccase=1