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Unzulässigkeit einer Polizeiverordnung gegen das Mitführen von Glasbehältnissen

VGH Mannheim, Urteil vom 26.07.2012 - Az.: 1 S 2603/11

Leitsätze:

1. Eine Regelung in einer Polizeiverordnung, wonach es im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich der Verordnung verboten ist, Glas- oder sonstige zerbrechliche Behältnisse mitzuführen, wenn deren Inhalt bei dauerhaftem Verweilen konsumiert werden soll, ist nur dann durch die Ermächtigungsgrundlage des § 10 i.V. mit § 1 PolG gedeckt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das verbotene Verhalten regelmäßig und typischerweise erhebliche Rechtsgutverletzungen zur Folge hat. (amtlicher Leitsatz)

2. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die Ermächtigungsgrundlage in § 10 i.V. mit § 1 PolG nicht gedeckt (Fortführung der ständigen Senatsrechtsprechung). (amtlicher Leitsatz)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15967