Aufstellen eines Altkleidercontainers direkt an einer Straße
VG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2012 - Az.: 16 K 7510/11
Leitsätze:
Die Aufstellung eines Altkleidercontainers an der Grenze eines Grundstücks zum öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung dar, wenn der Container sich nur vom öffentlichen Straßenraum aus benutzen lässt. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2012/16_K_7510_11urteil20120620.html