Feuerwehrgebührenpflicht bei Setzen des Anscheins einer Gefahr
VG Gießen, Urteil vom 04.07.2012 - Az.: 8 K 3253/11
Leitsätze:
Das Setzen des Anscheins einer Gefahr - hier durch Rauchentwicklung infolge Anbrennens von Speisen - verpflichtet den Betroffenen, die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen. (amtlicher Leitsatz)