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Feuerwehrgebührenpflicht bei Setzen des Anscheins einer Gefahr

VG Gießen, Urteil vom 04.07.2012 - Az.: 8 K 3253/11

Leitsätze:

Das Setzen des Anscheins einer Gefahr - hier durch Rauchentwicklung infolge Anbrennens von Speisen - verpflichtet den Betroffenen, die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120002561%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all