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Stellplatzbeschränkung durch Satzung auf landesrechtlicher Grundlage

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2011 - Az.: 1 A 10417/11

Leitsätze:

Die Beschränkung der Zahl der auf einem Grundstück zulässigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge kann grundsätzlich auch durch eine auf Landesrecht beruhende Satzung erfolgen. Eine entsprechende landesrechtliche Ermächtigung ist bundesrechtskonform so auszulegen, dass sie eine solche Satzung nur zur Abwehr von Verunstaltungen und zur Wahrung ästhetischer Belange zulässt, nicht aber zur Verfolgung allgemeiner städtebaulicher Ziele. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={B5C29D29-E479-4D84-97CE-1A9E6CEA9E3A}