Zweitwohnungsteuerfähigkeit eines einfachen Wochenendhauses
OVG Sachsen, Urteil vom 04.07.2012 - Az.: 4 A 124/10
Leitsätze:
1. Einen allgemeinen, überörtlich verbindlichen Begriff der Wohnung gibt es im Zweitwohnungsteuerrecht nicht. Insofern haben die Gemeinden einen breiten Gestaltungsspielraum, müssen in ihrem Ortsrecht aber auch hinreichend bestimmt zum Ausdruck bringen, welcher Wohnungsbegriff für die Zweitwohungsteuer maßgeblich sein soll. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Da die Zweitwohnungsteuer eine Aufwandsteuer darstellt, kommen als steuerpflichtige Wohnungen nur Räume in Frage, die nach Art, Größe und Ausstattung ein gewisses Mindestniveau aufweisen, so dass ihr Innehaben üblicherweise Ausdruck einer gewissen Leistungsfähigkeit ist. (Leitsatz des Herausgebers)
3. Eine 24 m² große Hütte, die über einen Trinkwasseranschluss und eine Toilette, nicht aber über weitere Sanitäreinrichtungen, Küche und Heizung verfügt, kommt grundsätzlich als Gegenstand einer Zweitwohnungsteuer in Frage. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/10A124.pdf