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Rechtsweg bei Streit um öffentliche Kritik eines Bürgermeisters an der Arbeit eines Gemeindevertreters

VGH Hessen, Beschluss vom 14.06.2012 - Az.: 8 E 1101/12

Leitsätze:

Wehrt sich ein Mitglied der Gemeindevertretung gegen Kritik an seiner Arbeitsweise als Gemeindevertreter, die der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindevorstands im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Anfrage in der Sitzung der Gemeindevertretung äußert, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Es handelt sich um ein Kommunalverfassungsstreitverfahren. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120002210%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all