Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses
VG Stade, Urteil vom 05.07.2012 - Az.: 4 A 1182/10
Leitsätze:
Der Betreiber eines Krankenhauses, in dem angestellte Ärzte arbeiten, unterliegt ebenso wie selbständige Arzte und Fachärzte der - grundsätzlichen - Fremdenverkehrsbeitragspflicht. Eien Differenzierung danach, ob es sich um ein Akutkrankenhaus oder um eine Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtung handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht angezeigt. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120002148&st=null&showdoccase=1