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Bestimmung des Hebesatzes einer Verbandsumlage

VG Greifswald, Beschluss vom 04.06.2012 - Az.: 3 B 1284/11

Leitsätze:

Der Hebesatz gehört nicht zum Mindestinhalt einer Satzung, aufgrund derer ein Wasser- und Bodenverband eine Verbandsumlage erhebt. Nacherhebungen im laufenden Erhebungsjahr sind zulässig. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE120001902&st=ent