VG Greifswald, Beschluss vom 04.06.2012 - Az.: 3 B 1284/11
Leitsätze:
Der Hebesatz gehört nicht zum Mindestinhalt einer Satzung, aufgrund derer ein Wasser- und Bodenverband eine Verbandsumlage erhebt. Nacherhebungen im laufenden Erhebungsjahr sind zulässig. (amtlicher Leitsatz)