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Vorliegen eines Schadensfeuers

VG Wiesbaden, Urteil vom 06.03.2012 - Az.: 1 K 220/11

Leitsätze:

1. Für die Frage des Vorliegens eines Schadensfeuers kommt es auf die objektiven Umstände, nicht auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des Handelns der Feuerwehr an. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Inanspruchnahme nach § 61 Abs. 2 Nr. 2 HBKG setzt das Vorliegen eines Brandes voraus. Allein das Setzen eines Anscheins eines Schadensfeuers erfüllt den Tatbestand des § 61 Abs. 2 Nr. 2 HBKG nicht. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120001593%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all