Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Grobe Kriterien bei einkommensabhängiger Bemessung von Kita-Beiträgen

VG Köln, Urteil vom 28.03.2012 - Az.: 19 K 5252/10

Leitsätze:

1. Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen, die trotz Beitragserhebung noch überwiegend öffentlich finanziert sind, sind nicht als Belastung, sondern als Minderungsposten zu einer staatlichen Leistungsgewährung anzusehen. Sie unterliegen daher nicht den gleichen strengen Rechtmäßigkeitsmaßstäben wie Abgaben, die der Eingriffsverwaltung zuzuordnen sind. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Gründe der Verwaltungspraktibilität können es bei solchen Elternbeiträgen rechtfertigen, bei einer einkommensabhängigen Beitragsbemessung von einem stark vereinfachten Einkommensbegriff auszugehen und nur grobmaschige Einkommensstufen vorzusehen. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Ein Elternbeitragsbescheid stellt keinen begünstigenden Verwaltungsakt in dem Sinne dar, dass für den jeweiligen Beitragszeitraum zukünftig keine weiteren Elternbeiträge mehr verlangt werden. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2012/19_K_5252_10urteil20120328.html