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Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für Abfallbeseitigung

VGH Hessen, Beschluss vom 07.03.2012 - Az.: 5 C 206/10.N

Leitsätze:

Eine Gebührenstruktur, die die Kosten einer Abfallbeseitigungseinrichtung über eine Grundgebühr und eine Mindestgebühr in Verbindung mit einer haushaltsgrößenabhängigen Anzahl von Freileerungen auf die Gebührenpflichtigen umlegt, ist rechtmäßig. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120001350%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all