Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für Abfallbeseitigung
VGH Hessen, Beschluss vom 07.03.2012 - Az.: 5 C 206/10.N
Leitsätze:
Eine Gebührenstruktur, die die Kosten einer Abfallbeseitigungseinrichtung über eine Grundgebühr und eine Mindestgebühr in Verbindung mit einer haushaltsgrößenabhängigen Anzahl von Freileerungen auf die Gebührenpflichtigen umlegt, ist rechtmäßig. (amtlicher Leitsatz)