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Änderung der Richtlinien für Nutzung von Einrichtungen durch Parteien bei laufendem Antrag

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2011 - Az.: 3a B 4.11

Leitsätze:

Ein Träger der öffentlichen Gewalt ist im Moment der Antragstellung einer politischen Partei auf Nutzung einer öffentlichen Einrichtung durch das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot des § 5 Abs. 1 PartG an seine bisherige Verwaltungspraxis gebunden und darf diese erst für einen nachfolgenden Antrag abändern. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE120001354&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10