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Grundstücksveräußerung als Geschäft der laufenden Verwaltung?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2012 - Az.: I-15 W 67/11

Leitsätze:

Die Veräußerung eines Grundstücks im Wert von 65.000 EUR ist für eine Gemeinde kein Geschäft der laufenden Verwaltung. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_15_W_67_11beschluss20120222.html