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Entschädigung eines Ortsvorstehers

VG Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2008 - Az.: 6 K 3670/07

Leitsätze:

Eine Regelung des örtlichen Satzungsgebers, wonach ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher, der zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist, im Hinblick auf diese Mitgliedschaft keine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, sondern dieser Aufwand durch die ihm als ehrenamtlichen Ortsvorsteher gewährte Gesamtaufwandsentschädigung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 AufwEntG abgegolten sein soll, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. (amtlicher Leitsatz)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&nr=10341