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Niedersächsische Straßenbestandsverzeichnisse: Zustimmungs- und Widmungsfiktion; fehlende Flurstücksbezeichnung

OVG Lüneburg, Urteil vom 08.03.1993 - Az.: 12 L 291/90

Leitsätze:

1. Die für Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses geltende Fiktion des § 63 Abs. 5 Satz 1 NStrG erfasst auch Straßen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des NStrG am 1. Januar 1963 noch nicht Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Wege waren. (amtlicher Leitsatz)

2. Fehlt im Straßenbestandsverzeichnis die Bezeichnung der Wegeflurstücke, so ist die Entscheidung der Gemeinde über die Aufnahme der Straße in das Straßenbestandsverzeichnis nicht unwirksam (nichtig). (amtlicher Leitsatz)

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