Keine Ausfertigung einer Satzung durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls
OVG Bautzen, Urteil vom 13.03.2008 - Az.: 1 D 6/07
Leitsätze:
1. Die Unterzeichnung des Sitzungsprotokolls des Gemeinderats über einen Satzungsbeschluss durch den Bürgermeister stellt keine Ausfertigung der Satzung dar. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Stimmt das Ausfertigungsdatum einer Satzung mit dem Datum der Bekanntmachung in einem Amtsblatt überein, so begründet das die Vermutung, dass die korrekte Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung nicht gewahrt ist. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fundstelle im WWW
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/1D6_07.pdf