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Grunderwerb als Voraussetzung für das Entstehen einer sachlichen Straßenausbaubeitragspflicht

OVG Thüringen, Beschluss vom 16.06.2010 - Az.: 4 ZKO 313/09

Leitsätze:

1. Der Grunderwerb wird in der Ausbaubeitragssatzung nicht bereits dadurch zum Merkmal für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten bestimmt, dass er in der Regelung über den beitragsfähigen Aufwand aufgeführt wird. Maßgeblich ist dann vielmehr das konkrete Bauprogramm. (amtlicher Leitsatz)

2. Gehört der Grunderwerb von Dritten nach dem maßgeblichen Bauprogramm zu den Voraussetzungen für das Entstehen sachlicher Beitragspflichten, kommt es für den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht auf den Abschluss des Grunderwerbs durch die Gemeinde an, der regelmäßig erst mit der Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin der vermessenen Flächen im Grundbuch vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.thverfgh.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/84cd095e44ed6e36c12577de0054dca5/$FILE/09-4ZKO-00313-B-A.pdf