Verhältniswahl mit nur einem Wahlvorschlag unzulässig
StGH Hessen, Urteil vom 06.01.1971 - Az.: P. St. 589
Leitsätze:
1. Bei einer Gemeindewahl nach dem Verhältniswahlsystem verlangt der Grundsatz der Wahlgleichheit, dass den Wahlberechtigten mindestens zwei Kandidatenlisten angeboten werden müssen. (amtlicher Leitsatz)
2. Das Hessische Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wahl nicht stattfinden darf, wenn nicht mehr als ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt. (amtlicher Leitsatz)
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