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Kein Grundrecht der Berufsfreiheit für Sparkassen; Subsidiarität beim Betrieb von Sparkassen

BVerwG, Beschluss vom 28.12.1971 - Az.: I CB 16.66

Leitsätze:

1. Das Grundrecht der Berufsfreiheit gilt nicht für öffentlich-rechtliche (kommunale) Sparkassen gegenüber organisatorischen Maßnahmen der Sparkassenaufsicht zur Geschäftsbereichsabgrenzung. (amtlicher Leitsatz)

2. Es besteht kein bundesrechtliches Subsidiaritätsprinzip für das Verhältnis kommunaler Gebietskörperschaften beim Betrieb von Sparkassen. (amtlicher Leitsatz)

3. Bundesrecht steht einem entsprechenden landesrechtlichen Subsidiaritätsprinzip nicht entgegen. (Leitsatz des Herausgebers)

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