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Pflicht von Fraktionen zur Weiterleitung von Schreiben; Verzicht auf Ausschussmitgliedschaft

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22.02.2012 - Az.: 15 L 163/12

Leitsätze:

1. Ein an eine Fraktion gerichtetes Schreiben eines sachkundigen Bürgers über den Verzicht seiner Mitgliedschaft in einem Gemeindeausschuss ist von der Fraktion aus dem Grundsatz der Organtreue an die für das Schreiben weiter zuständigen Organe der Gemeinde, wie den Bürgermeister, weiterzuleiten. (amtlicher Leitsatz)

2. Der erklärte Verzicht auf die Mitgliedschaft in einem Ausschuss kann nicht widerrufen werden. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2012/15_L_163_12beschluss20120222.html