Kein Anspruch eines Kreises auf Widmung einer selbst hergestellten Ortsumfahrung als Bundesstraße
VG Potsdam, Urteil vom 01.03.2012 - Az.: 10 K 1189/07
Leitsätze:
1. Stellt ein Landkreis vorzeitig und auf eigene Kosten einen Teilabschnitt einer Ortsumfahrung her in der Erwartung, dieser werde künftig Teil einer Bundesstraße sein, hat er keinen Anspruch auf Widmung zur Bundesstraße, auch wenn der Straßenabschnitt in der Folgezeit faktisch weiträumigem Verkehr dient. (amtlicher Leitsatz)
2. Auch stehen ihm keine gesetzlichen Ansprüche auf Erstattung der Herstellungs- und der Unterhaltungskosten gegen das Land zu, insbesondere auch nicht nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 2003 - BVerwG 6 B 22.03). (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
Fundstelle im WWW
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE120000984&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10