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Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf Einsatzstunden umlegbar

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.11.2011 - Az.: 1 L 93/08

Leitsätze:

Die Kosten der Vorhaltung der Fahrzeuge und Gerätschaften einer Freiwilligen Feuerwehr können nicht vollständig auf die vergleichsweise geringe Zahl ihrer Jahres-Einsatzstunden umgelegt werden. Eine solche Berechnungsmethode berücksichtigte nicht, dass das Vorhalten einer leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr auch außerhalb der konkreten Einsatzstunden einen Wert bzw. Nutzen beinhaltet, der der Allgemeinheit zugute kommt und der von großem öffentlichem Interesse ist. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE120000892&st=ent