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Kein grundrechtlicher Anspruch auf Film- und Tonaufnahmen in Ratssitzung

VG Gießen, Beschluss vom 07.02.2012 - Az.: 3 L 109/12

Leitsätze:

1. Unmittelbar aus der Presse- und Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt sich kein Anspruch auf Film- oder Tonaufnahmen in Sitzungen von Gemeindevertretungen. (Leitsatz des Herausgebers)

Film- und Tonaufnahmen aus der Gemeindevertretung in Hessen nur zulässig, soweit sie in der Hauptsatzung der Gemeinde vorgesehen sind. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120000596%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all