Kein Beteiligungsrecht des Rats bei Entscheidungen einer Gemeinde als Baurechtsbehörde
VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2011 - Az.: 6 K 1487/10
Leitsätze:
In Gemeinden, die auch untere Baurechtsbehörde sind, hat der Gemeinderat kein Recht auf Mitbeteiligung an Entscheidungen nach den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB. (Leitsatz des Herausgebers)