Benutzungszwang an Wasserversorgung auch für Feuerlöscheinrichtungen
BayVGH, Urteil vom 18.08.1987 - Az.: 23 B 85 A.2655
Leitsätze:
Der zulässigerweise allgemein angeordnete Zwang zur Benutzung einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erstreckt sich auch auf den Löschwasserbedarf für grundstückseigene Feuerlöscheinrichtungen. (amtlicher Leitsatz)
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