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Benutzungszwang an Wasserversorgung auch für Feuerlöscheinrichtungen

BayVGH, Urteil vom 18.08.1987 - Az.: 23 B 85 A.2655

Leitsätze:

Der zulässigerweise allgemein angeordnete Zwang zur Benutzung einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erstreckt sich auch auf den Löschwasserbedarf für grundstückseigene Feuerlöscheinrichtungen. (amtlicher Leitsatz)

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