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Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung von Kliniken

VGH Mannheim, Urteil vom 22.12.2011 - Az.: 2 S 2011/11

Leitsätze:

1. Es verstößt gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und damit gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Fremdenverkehrsbeitrag für zwei unterschiedliche Gruppen von Beitragspflichtigen nach unterschiedlichen Maßstäben erhoben wird und keine Vergleichbarkeit dieser unterschiedlichen Maßstäbe hergestellt worden ist. (amtlicher Leitsatz)

2. Kliniken mit einem erheblichen Anteil an gesetzlich versicherten und/oder schwer erkrankten Patienten können nicht generell nach demselben Pauschalmaßstab (hier: "Übernachtungsgeld") zum Fremdenverkehrsbeitrag veranlagt werden wie die klassischen Beherbergungsbetriebe. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE120000259&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all