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Ausschluss von Richtern von der Mitgliedschaft in Kreisausschüssen

BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - Az.: 7 B 138.89

Leitsätze:

Bundesrecht hindert den Kommunalgesetzgeber nicht, einen in den Kreistag gewählten Richter von der Mitgliedschaft in einem mit staatlichen Verwaltungsaufgaben betrauten Kreisausschuss auszuschließen, auch soweit der Kreisausschuss Aufgaben der Kommunalverwaltung wahrzunehmen hat. (amtlicher Leitsatz)

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