Amt des Bürgermeisters und Kreistagsmandat: Unvereinbarkeit verfassungsgemäß
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2011 - Az.: VfGBbg 6/11
Leitsätze:
Die Unvereinbarkeit zwischen dem Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer kreisangehörigen Gemeinde und der Mitgliedschaft in der Vertretung seines Landkreises steht im Einklang mit der Verfassung des Landes Brandenburg. (amtlicher Leitsatz)