Betrieb eines kommunalen Bestattungsunternehmens im Friedhofsgebäude
BGH, Urteil vom 21.07.2005 - Az.: I ZR 170/02
Leitsätze:
Eine Gemeinde handelt nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbsrechtlich unlauter oder kartellrechtswidrig, wenn sie ihren gewerblichen Bestattungsdienst im Friedhofsgebäude auf dem Gelände des städtischen Friedhofs unterbringt. (amtlicher Leitsatz)