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Betrieb eines kommunalen Bestattungsunternehmens im Friedhofsgebäude

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - Az.: I ZR 170/02

Leitsätze:

Eine Gemeinde handelt nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbsrechtlich unlauter oder kartellrechtswidrig, wenn sie ihren gewerblichen Bestattungsdienst im Friedhofsgebäude auf dem Gelände des städtischen Friedhofs unterbringt. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://dejure.org/dienste/extern?juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33855&anz=1&pos=0&Frame=2