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Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2011 - Az.: 3 S 141.11

Leitsätze:

1. Ein Bezirk Berlins darf die Raumvergabe an politische Parteien dahingehend beschränken, dass er nur Nutzungswünschen von Kreisverbänden oder Bezirksgruppen entspricht, die sich auf deren "Zuständigkeitskreis" beziehen. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine Veranstaltung kann auch dann dem Zuständigkeitskreis des örtlichen Kreisverbands einer Partei zuzuordnen sein, wenn dort überörtlich tätige Politiker von außerhalb auftreten. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110022448&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10&doc.part=L