Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Frühere Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf Einziehung

BayVGH, Beschluss vom 23.06.2009 - Az.: 8 ZB 08.2156

Leitsätze:

Hat eine unanfechtbar gewidmete öffentliche Straße im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Einziehung tatsächlich noch - oder wieder - Verkehrsbedeutung, kommt es auf zurückliegende Zeiten auch langjähriger Nichtbenutzung nicht an. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien: