Frühere Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf Einziehung
BayVGH, Beschluss vom 23.06.2009 - Az.: 8 ZB 08.2156
Leitsätze:
Hat eine unanfechtbar gewidmete öffentliche Straße im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Einziehung tatsächlich noch - oder wieder - Verkehrsbedeutung, kommt es auf zurückliegende Zeiten auch langjähriger Nichtbenutzung nicht an. (amtlicher Leitsatz)
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